Feuerlöscher - Prüfung und Wartung von Feuerlöscher in Hamburg und Umgebung
Die Prüfung Ihrer Feuerlöscher sollte laut Hersteller und der ASR A2.2 (Kap. 6) regelmäßig durchgeführt werden. Die Prüfung der Feuerlöscher muss mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen erfolgen. Mit unseren Fachleuten von der Firma NimTec-Thoma OHG Hamburg stehen Ihnen qualifizierte und verlässliche Sachkundige zur Verfügung, die Ihre Feuerlöscher prüfen und Ihre Feuerlöscher instand halten.
Zum zweijährigen Wartungs- und Inspektionsumfang bei tragbaren Feuerlöschgeräten nach DIN 14406 Teil 4 gehört:
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Begutachtung des Feuerlöschers auf allgemeinen Zustand und Sauberkeit
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Überprüfung der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung
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Kontrolle der Armaturen, Schläuche und Sicherungen
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Beachtung der Fälligkeit von Prüffristen nach BetrSichV
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Prüfung des Schutzanstriches (z. B. auf Korrosionserscheinungen)
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Kontrolle der Kunststoffteile auf Brüche, Verformung und Risse
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Kontrolle der Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
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Kontrolle des Gewichtes oder des Volumens des Löschmittels
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Prüfung von Gewindeanschlüssen hinsichtlich mechanischer Beschädigung und Gängigkeit
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Prüfung des Löschmittels auf Verwendbarkeit
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Kontrolle auf Korrosionserscheinungen
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Prüfung von Dichtungen
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Bei Auflade-Feuerlöschern ist zusätzlich der Druck oder das Gewicht des Treibgases zu prüfen
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Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers wiederherstellen
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Feuerlöscherhalterung hinsichtlich Befestigung und Beschädigung prüfen
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Anbringung des Revisionsaufklebers am Feuerlöscher (Prüfplakette)
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Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
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Beachtung der Instandhaltungsanweisungen der Hersteller
Dauer einer Feuerlöscher-Prüfung:
Instandhaltungen der Feuerlöschgeräte sind erforderlich:
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nach Auslösung des Löschers: kompl. Instandhaltung gem. Instandhaltungsanweisung u. DIN 14406-1,
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nach 2 Jahren: komplette Instandhaltung gem. Instandhaltungsanweisung und nach DIN 14406-1,
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wiederkehrende Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gemäß gültiger Version der BetrSichV – in der Regel spätestens nach 5 Jahren innere Prüfung, nach 10 Jahren Festigkeitsprüfung.